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30.07.2021

neue vorschrift luft- und seefracht pakistan

Gemäss Anordnung der pakistanischen Zollbehörden ist die Platzierung von Handelsrechnung und Packliste im Importcontainer oder im Packstück für jede Sendung, welche nach dem 30. Juni 2021 gebucht wurde, obligatorisch.

 

Bei Fragen stehen Ihnen Ihre Kontakte See- und Luftfracht bei der FEAG Internationale Transporte AG gerne zur Verfügung.


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